Bei Eintritt eines Pflegefalls erhält man von der gesetzlichen Pflegekasse Unterstützung, wenn man eine gesetzliche Pflegeversicherung hatte. Übernehmen Angehörige die Pflege, so erhalten diese ein Pflegegeld. Wenn die Pflege aber ein Pflegedienst übernimmt, egal ob stationär oder ambulant, erhält dieser das Pflegegeld. Leider reicht dieses meist nicht aus, was von den meisten überhaupt nicht wahrgenommen wird. Daher verzichten die meisten Menschen auf eine Private Zusatzpflegeversicherung, weil diese sich gar nicht bewusst sind, dass Sie unterversichert sind. Eine Beratung bei der Versicherung kann dabei Abhilfe schaffen und sollte möglichst rechtzeitig stattfinden.
Aus diesem Grund sollte man sich rechtzeitig informieren, wie man mit einer privaten Vorsorge, diese Unterversicherung ausgleicht. Bei einer privaten Vorsorge sollte beachtet werden, dass die Anwartzeit mindestens 3 Jahre beträgt. Es gibt 3 verschiedene Arten der privaten Versicherung. So gibt es das Pflegegeld, bei dieser Variante erhält man ein festgelegtes Pflegegeld. Ob es für einen Pflegedienst verwendet wird oder für den pflegenden Angehörigen, spielt dabei keine Rolle.
Bei der Pflegekostenversicherung erhält man nach Vorlage der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, einen gewissen Betrag. Dieser ist auf einen jährlichen Höchstbetrag beschränkt, Sodas, damit nicht immer alle Kosten abgedeckt werden können. Dann gibt es noch die Pflegerente, bei dieser wird nur die Pflegestufe der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Wie die Pflege gewährleistet wird und wer diese ausführt, spielt dabei keine Rolle. Die vertraglich festgelegte Pflegerente wird ab dem Zeitpunkt des Pflegefalls der versicherten Person gezahlt. Dadurch ist diese Art der Absicherung zwar empfehlenswert, aber im Vergleich zu den beiden anderen Varianten auch die teuerste.
Siehe auch: Informationen zur privaten Pflegeversicherung der Wirtschaftskanzlei Karlsruhe