Wenn die eigenen Eltern in die Jahre kommen, kann die Situation auftreten, dass sie ins Heim müssen. Nicht wenige alte Menschen können die Unterbringung nicht oder nur zum Teil aus eigener Kraft aufbringen. In solchen Fällen übernimmt das Sozialamt in der Regel die Kosten. Es kann jedoch durchaus der Fall eintreten, dass Sie als erwachsenes Kind zum Elternunterhalt herangezogen werden. Grundsätzlich sind vom Gesetzgeber her die Kinder für die Eltern unterhaltspflichtig.
Vom Gesetz her haben die Kinder eine Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialamt, wenn dieses eine Anfrage bezüglich des Einkommens stellt. Es gilt allerdings eine gewisse Schonsumme, bis zu der die Kinder nicht zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungsleistungen herangezogen werden dürfen. Nicht selten besteht darüber Uneinigkeit zwischen der Behörde und den betroffenen Kindern. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht, wo über die Höhe vom Elternunterhalt entschieden werden muss.
Viele Betroffene sind unsicher, in welcher Höhe sie zur Kasse gebeten werden, falls der Ernstfall in Sachen Elternunterhalt eintritt. In diesem Fall kann eine Rechtsvertretung sinnvoll sein. Es gibt Fachanwälte für Sozialrecht, die sich auf diese Rechtsproblematik spezialisiert haben. Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Internet über die aktuelle Rechtslage beim Elternunterhalt umfassend zu informieren. Sie sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Kinder, die ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden, können Fragen zum Elternunterhalt auf finanzfrage.net stellen. Vor einem Eintreten der Pflicht zum Elternunterhalt schützt der rechtzeitige Abschluss einer Pflegerente.
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