Eine wichtige Überlegung bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung sind die Beiträge nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Während sie in der gesetzlichen Versicherung mit dem Einkommen sinken, bleiben sie bei Privatversicherung unverändert. Durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses verschärft sich das Problem. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist spätestens ab dem 55. Lebensjahr so gut wie ausgeschlossen. Aber es gibt gute Möglichkeiten, den Beitrag zur Privatversicherung trotzdem bezahlbar zu halten.
Krankenkassenbeitrag für Rentner nicht nur von der Rente
Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Rentner identisch mit der für Arbeitnehmer. Vom Grundbeitragssatz, das sind 14,6 %, zahlen Rentner und Rentenversicherer je die Hälfte. Den individuellen Zusatzbeitrag muss der Rentner allein tragen. Aber Achtung: nicht nur die staatliche Rente ist beitragspflichtig. Auch Renten aus Zusatzversorgungen wie einer betrieblichen Altersvorsorge sind beitragspflichtig. Dafür gibt es auch keinen Zuschuss der Rentenversicherung. Kapitalzahlungen verteilt die Krankenkasse auf 120 Monate und berechnet auch davon den vollen Beitrag.
Beitragsentlastung im Alter privat versichern
Den privat Versicherten braucht das nicht zu kümmern. Sein Beitrag ist vertraglich festgelegt und richtet sich nach Leistungsumfang sowie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Das Älterwerden allein führt nicht zu einem Beitragsanstieg, denn der Versicherer hat dafür Rückstellungen kalkuliert. Sinnvoll ist es, in jungen Jahren eine Vertragskomponente abzuschließen, die Beitragserhöhungen zum Beispiel durch demografischen Wandel oder medizinischen Fortschritt auffängt oder schlichtweg die Differenz zwischen Arbeitgeberzuschuss und Zuschuss des Rentenversicherers ersetzt. Besonders bei hohen Zusatzversorgungen kann die Privatversicherung damit sogar günstiger sein als die gesetzliche Krankenkasse.
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