Landwirte, deren Ehegatten sowie im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige haben durch die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) die Möglichkeit, für das Alter finanziell vorzusorgen. Ansprechpartner ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Höhe der monatlichen Beiträge
Die zu zahlenden Beiträge legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich als Einheitsbeitrag neu fest. Dieser fällt für Unternehmer und Ehegatten gleich aus, für mitarbeitende Familienangehörige halbiert er sich. Je nach nachgewiesenem Einkommen kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent beantragt werden. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Kein vollständiger Rentenersatz
Die landwirtschaftliche Alterskasse kommt auch für diverse Rentenansprüche infrage. Sie eignet sich jedoch nicht allein als vollumfängliche Rentenversorgung. Vielmehr soll die Verpflichtung, den Hof zu übergeben, ebenso zur Alterssicherung beitragen. Daneben sind Anträge auf Erwerbsminderungsrenten in voller oder teilweiser Höhe sowie Hinterbliebenenrenten inklusive Waisenrenten möglich.
Zusätzliche Leistungen
Bei Unfällen oder Krankheiten fördert die Alterskasse eine medizinische Rehabilitation in Form von Heilbehandlungen und Kuren. Ebenso werden die Kosten für eine Betriebs- und Haushaltshilfe in verschiedenen Lebenssituationen übernommen. Es handelt sich um Ersatzkräfte, die über einen festgelegten Zeitraum den laufenden Betrieb bwz. Haushalt aufrecht erhalten sollen. Sie kommen beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit des Landwirts, im Fall einer Schwangerschaft der Ehegattin oder bei Todesfällen zum Einsatz.
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